Schulgremien

Sie als Eltern gestalten unsere Schule aktiv mit. In den folgenden Gremien können Sie sich einbringen:

(Für die Wahlen der Gremien hat die Schulkonferenz die folgende Wahl und Geschäftsordnung verabschiedet.)

Schulpflegschaft

Auf dem Elternabend wählen die anwesenden Eltern eine/n Elternvertreter/in und eine/n Stellvertreter/in. Beide werden in die Schulpflegschaftssitzung entsandt, mit einer Stimme. Es müssen nicht beide auf den Sitzungen anwesend sein. Auf dem Elternabend verteilen die Klassenlehrer und -lehrerinnen eine Liste, auf der sich interessierte Eltern für die Teilnahme an einer Fachkonferenz (Konferenz der einzelnen Fachschaften, zu der jeweils zwei Eltern und zwei Schüler/innen zugelassen sind) eintragen können. Eltern und Schüler/innen sind dort nicht stimmberechtigt, werden aber gehört. In der ersten Schulpflegschaftssitzung werden Schulpflegschaftsvorsitzende/r, Stellvertreter/in, Mitglieder der Schulkonferenz und die Eltern für die Fachkonferenzen gewählt. In der Schulpflegschaftssitzung werden Elternbelange besprochen und Anträge für die Schulkonferenz gestellt.

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Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle zusammenwirken, die an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule beteiligt sind. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die Mitglieder werden zu Beginn eines jeden Schuljahres in der Lehrerkonferenz, der Schulpflegschaft und der Schülertretretung gewählt. Jedes dieser Mitwirkungsgremien entsendet 6 Vertreter. Die Schulkonferenz tagt in der Regel vier Mal im Jahr. Weitere Informationen finden sich im Schulgesetz im §65 und §66.

Hier finden Sie die aktuellen Vertreterinnen und Vertreter der Eltern.

Landeselternschaft

Die Schulpflegschaft des FvS-Gymnasiums ist Mitglied in der Landeselternschaft. Die Landeselternschaft ist der verbandsmäßige Zusammenschluss gymnasialer Schulpflegschaften auf Landesebene und repräsentiert zur Zeit 85 Prozent der rund 630 Gymnasien im Land NRW, vom Schulministerium anerkannt, parteipolitisch ungebunden und eigenfinanziert, überkonfessionell, ein eingetragener Verein und als gemeinnützig anerkannt. Er vertritt als einziger autorisierter Verband nur die Interessen der Eltern von Gymnasialschülern und -schülerinnen gegenüber dem Schulministerium, dem Landtag, den Schulaufsichtsbehörden im Bundesland Nordrhein-Westfalen und der Öffentlichkeit. Er unterstützt die Schul- und Klassenpflegschaften bei der elterlichen Mitwirkungsarbeit an den Gymnasien. Die Gebühr beträgt € 1,50 pro Schüler und Schuljahr. Die regelmäßig erscheinenden Infobriefe werden auf den Schulpflegschaftssitzungen verteilt. Im Sekretariat ist ein Ordner hinterlegt, in dem die Infobriefe ebenfalls eingesehen werden können.

Die Schulentwicklungsgruppe

Die Schulentwicklungsgruppe bestehend aus interessierten Eltern, Lehrerinnen, Lehrern und Schülerinnen und Schülern trifft sich in regelmäßigen Abständen (ca. alle 6-8 Wochen), um gemeinsam an Themen zu arbeiten, die die ganze Schulgemeinschaft betreffen. Schwerpunkt des Schuljahres 2016/17 war die Überarbeitung und Aktualisierung des Schulprogramms, das nun im Schuljahr 2017/18 seinen Feinschliff bekommt. Außerdem beschäftigen wir uns z.B. mit der Schulordnung. Um einen datengestützten Überblick über anstehende Maßnahmen und Anstöße für Entwicklungsbedarf zu bekommen, arbeiten wir mit Fragebögen (teilweise abgeändert) von QUIGS (Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen). Bei Interesse an einer Mitarbeit kontaktieren Sie gerne Frau Kathrin Herzog per Mail.