Mitwirkungsgremien der Schülerinnen und Schüler
Unser Schulsystem gibt euch zahlreiche Möglichkeiten, die Schule aktiv mitzugestalten. In vielen wichtigen Fragen können Schulleitung, Lehrerinnen und Lehrer nicht alleine entscheiden, sondern müssen gemeinsam mit Schülerinnen, Schülern und Eltern eine Lösung suchen. Ihr solltet die Mitbestimmungsmöglichkeiten, die ihr habt, daher aktiv nutzen.
Mitwirkungsgremien
» Klassen-/Stufen-/Kurssprecherinnen und -sprecher
Links:
- Wer sich genauer über die Schülervertretung informieren möchte, findet im SV-Reader der Jugendorganisation des Deutschen Gewerkschaftsbundes viel Wissenwertes.
- Auf der Seite SVTipps.de stehen viele Ideen für eine gelungene SV-Arbeit.
- Der Politische Arbeitskreis Schulen bietet Seminare und Informationen zur SV-Arbeit an.
Rechtliche Grundlagen
- Die rechtlichen Grundlagen zur Arbeit der Schülervertretung stehen in §74 des Schulgesetzes und im SV-Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen.
- Für den Ablauf von Wahlen und von Sitzungen der Schulgremien hat die Schule eine Wahl und Geschäftsordnung verabschiedet.
Klassen-/Stufen-/Kurssprecherinnen und -sprecher
Die Schülerinnen und Schüler jeder Klasse wählen bis spätestens zwei Wochen nach Schuljahresbeginn eine Klassensprecherin oder einen Klassensprecher und seinen/ihre Stellvertreter/in. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Klassen gegenüber den Lehrkräften zu vertreten, bei Klassenprojekten mitzuorganisieren und bei Konflikten in der Klasse zu vermitteln. Sie vertreten die Klasse im Schülerrat und haben das Recht, einmal im Monat während der regulären Unterrichtszeit eine SV-Stunde zu organisieren, in der sie über die Arbeit der SV informieren und wichtige Fragen der Klasse diskutieren.
In der Sekundarstufe II gibt es Stufenversammlungen, die zu Beginn des Schuljahres die Stufensprecherinnen und -sprecher wählen. Hierbei gilt, dass die Stufe für je 20 (angefangene) Schülerinnen und Schüler der Stufe je eine Sprecherin oder einen Sprecher und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter wählt. Ein Stufe mit 105 Schülerinnen und Schülern wählt also 6 Sprecherinnen oder Sprecher und 6 Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Aufgaben der Stufensprecherinnen und -sprecher entsprechen denen der Klassensprecherinnen und -sprecher in der Sekundarstufe I. Sie vertreten ebenfalls ihre Stufe im Schülerrat und haben das Recht, einmal im Monat eine Stufenversammlung zu organisieren.
Die Kurse der Sekundarstufe I und II wählen zu Beginn des Schuljahres eine Kurssprecherin oder einen Kurssprecher und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Ihre Aufgaben entsprechen denen der Klassensprecherinnen und -sprecher in allen Angelegenheiten des Kurses, allerdings sind sie nicht Teil des Schülerrates und haben nicht das Recht, SV-Stunden zu organisieren.
Der Schülerrat setzt sich aus den Sprecherinnen und Sprechern der Klassen und Stufen zusammen. Er ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schülerinnen und Schüler an der Schule. Seine Mitglieder wählen die Schülersprecherinnen und Schülersprecher, die Kassenwartin oder den Kassenwart, die Kassenprüferin oder den Kassenprüfer, die SV-Verbindungslehrerinnen und -lehrer und die Vertreterinnen und Vertreterin für die Schulkonferenz, für die Fachkonferenzen und für die Bezirksschülervertretung. Vorsitzende oder Vorsitzender des Schülerrates ist die Schülersprecherin oder der Schülersprecher. Der Schülerrat kann während der Unterrichtszeit tagen.
Schülersprecherinnen und -sprecher
Der Schülerrat wählt eine Schülersprecherin oder einen Schülersprecher und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Sie müssen zum Zeitpunkt iher Wahl Mitglieder des Schülerrates sein. Die Schülersprecherinnen und -sprecher leiten den Schülerrat und sprechen gegenüber Schulleitung, Lehrkräften und Öffentlichkeit für die ganze Schülerschaft. Sie werden zu den Sitzungen der Schulpflegschaft eingeladen und können in Absprache mit der Schulleitung auf Lehrerkonferenzen sprechen. Im Schuljahr 2015/16 ist Maja Benfer Schülersprecherin.
Die Schülervertretung des FvS versteht sich als offene SV. Die Schülersprecherinnen und -sprecher treffen sich daher jeden Mittwoch in der 7. Stunde mit Klassen-/Stufensprecherinnen und -sprechern oder anderen interessierten Schülerinnen und Schülern, um über die Anliegen der Schülerinnen und Schüler zu beraten, gemeinsame Projekte zu organisieren und die Position der Schülerinnen und Schüler in den Gremien der Schule, z.B. auf der Schulkonferenz, zu diskutieren. Die SV trifft sich im SV-Raum, der sich zwischen dem Aufenthaltsraum der Oberstufe und der Aula befindet.
Die Schulkonferenz ist das höchste Entscheidungsgremium der Schule. Sie entscheidet unter anderem über das Schulprogramm, über die Schulordnung, über das Fahrtenkonzept, über die Anschaffung neuer Schulbücher, über die beweglichen Ferientage und über Umfang und Verteilung der Hausaufgaben. Außerdem wirkt sie bei der Wahl einer neuen Schulleiterin oder eines neuen Schulleiters mit.
An einem Gymnasium mit über 500 Schülerinnen und Schülern besteht die Schulkonferenz aus 18 Mitgiedern, wobei je 6 von Schülerinnen/Schülern, Eltern und Lehrkräften gewählt werden. Die Schülersprecherin oder der Schülerprecher ist automatisch eine oder einer von den sechs Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler. Die Schulleitung leitet die Sitzungen, hat aber nur in Pattsituationen Stimmrecht.
Hier findet ihr die Namen der aktuellen Vertreterinnen und Vertreter der Schüler auf der Schulkonferenz.
Bezirksschülervertretung und Landesschülervertretung
Die Bezirksschülervertretung (BSV) vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler eines Kreises oder einer Stadt, die Landesschülervertretung (LSV) die von ganz Nordrhein-Westfalen. Für das FvS ist die BSV Rhein-Berg zuständig. Der Schülerrat wählt die Vertreterinnen und Vertreter einer Schule. Die BSV schicken wiederum Delegierte in die Landesdelegiertenkonferenz, die den Landesvorstand der LSV wählt.
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