Beratung zu Bildung und Teilhabe
Wer kann Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten?
Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an leistungsberechtigte Familien nach SGB II (Arbeitslosengeld II / Hartz IV), SGB XII (Sozialhilfe), § 2 Asylbewerberleistungsgesetz
und Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag.
Welche Leistungen gehören zum Bildungs- und Teilhabepaket?
- Mittagessen (in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege, Schule und Hort)
- Schulbedarfspaket (Unterrichtsmaterialien)
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z.B. Sportvereine, Musikunterricht, Ferienfreizeiten
- Ausflüge und Klassenfahrten (eintägig und mehrtägig)
- Schülerbeförderung (vergünstigtes Schülerticket)
- Ergänzende Lernförderung (Nachhilfe, Vorbereitungen auf Nachprüfungen)
Bitte wenden Sie sich beiFragen zu Anträgen an das Sekretariat bei Frau Langemann (Email).