Beratung zu Bildung und Teilhabe

Wer kann Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten?

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an leistungsberechtigte Familien nach SGB II (Arbeitslosengeld II / Hartz IV), SGB XII (Sozialhilfe), § 2 Asylbewerberleistungsgesetz

und Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag.

Welche Leistungen gehören zum Bildungs- und Teilhabepaket?

  • Mittagessen (in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege, Schule und Hort)
  • Schulbedarfspaket (Unterrichtsmaterialien)
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z.B. Sportvereine, Musikunterricht, Ferienfreizeiten
  • Ausflüge und Klassenfahrten (eintägig und mehrtägig)
  • Schülerbeförderung (vergünstigtes Schülerticket)
  • Ergänzende Lernförderung (Nachhilfe, Vorbereitungen auf Nachprüfungen)

Bitte wenden Sie sich beiFragen zu Anträgen an das Sekretariat bei Frau Langemann (Email).