Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte der künftigen Fünftklässler,
mit Blick auf das anstehende Aufnahmeverfahren möchten wir Sie im Vorhinein noch auf weitere wichtige Aspekte des Aufnahmeverfahrens hinweisen:
Sollte ein Anmeldeüberhang bestehen, muss ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Dabei ziehen wir gemäß §1 APO SI folgende Kriterien in der dargestellten Reihenfolge heran:
- Geschwisterkinder
- Losverfahren
Sollten Sie im Rahmen der Anmeldung das Vorliegen eines Härtefalls geltend machen wollen, muss dies unbedingt vor der Aufnahmeentscheidung bei der Anmeldung und mit entsprechendem Nachweis erfolgen. Ein Härtefall liegt beispielsweise bei besonders schwerer familiärer Belastung oder schwerer Erkrankungen vor, die Entscheidung liegt im Ermessen der Schulleitung und ist an vorgegebene Rahmenbedingungen geknüpft.
Bitte nehmen Sie ebenfalls zur Kenntnis, dass die Stadt Rösrath als Schulträger gemäß §46 Abs. 6 SchulG beschlossen hat, Schülerinnen und Schüler aus anderen Gemeinden die Aufnahme zunächst zu verweigern, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt.
Mit freundlichen Grüßen
Heiner Plückebaum



